Datenportal Flächen­vor­unter­suchung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat seit dem Jahr 2021 für Windenergieanlagen auf See, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, den Adressaten und die Höhe der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittels Ausschreibung ermittelt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfolgt eine Umstellung der Ausschreibung für zentral voruntersuchte Flächen auf Gebotskriterien, die in § 51 WindSeeG neu definiert sind. Lage, Zeitpunkt und Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen werden jeweils durch den Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegt.

Die im FEP festgelegten Flächen werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach § 9 ff. WindSeeG voruntersucht. Die Voruntersuchung umfasst Untersuchungen zur Meeresumwelt (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG), die Vorerkundung des Baugrundes (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG), die Untersuchung der Wind- und ozeanographischen Verhältnisse auf der auszuschreibenden Fläche (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 WindSeeG) sowie erforderliche Untersuchungen zur Schifffahrt, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 WindSeeG).

Über das Datenportal werden Untersuchungsergebnisse und Unterlagen der Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Die Bereitstellung dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 50 Satz 2 Nr. 7 WindSeeG.

Weitere Informationen zum Thema Flächenvoruntersuchungen finden Sie auf der BSH-Homepage.

Aktuelle Informationen zu den Offshore-Verfahren finden Sie auf der Plattform Offshore aktuell.

Aktuelles

Revisionen für die Flächen N-10.1 und N-10.2 veröffentlicht

Für die Flächen N-10.1 und N-10.2, mit dem Gebotstermin 1. August 2025, wurden am 27.03.2025 Revisionen der Datensätze "Datenbank der geotechnischen Erkundungen" und "Drucksondierungen Rohdaten" ergänzt. Zusätzlich wurde am 27.03.2025 die „Datenbank der geotechnischen Erkundungen“ für die Fläche N-10.1 ersetzt.

Die Revisionen ergänzen die mit Bekanntmachung der Ausschreibung veröffentlichten Untersuchungs­ergebnisse und Unterlagen der Flächen­voruntersuchung. Es handelt sich dabei ausschließlich um Daten, welche bereits vor der Revision über das Datenportal PINTA zugänglich waren und nun zusätzlich in einem anderen Dateiformat bereit gestellt werden. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Datenbank N-10-01_database_gdf.accdb für die Fläche N-10.1 sich tatsächlich auf die Fläche N-10.2 bezieht. Diese Datenbank wurde durch die Datenbank für die Fläche N-10.1 mit dem Dateinamen N-10-01_database_gdf_rev1.accdb ersetzt. Die korrekte Datenbank für die Fläche N-10.1 ist seit dem 27.03.2025 unter „Datenbank der geotechnischen Erkundungen“ abrufbar.

Alle aktuellen und vergangenen Veröffentlichungen

Gebotstermin 1. August 2025

Alle aktuellen und vergangenen Veröffentlichungen

Daten der Ausschreibungen nach WindSeeG
Assoziierte Daten zur Flächenvoruntersuchung