Datenportal Flächen­vor­unter­suchung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat seit dem Jahr 2021 für Windenergieanlagen auf See, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, den Adressaten und die Höhe der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mittels Ausschreibung ermittelt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erfolgt eine Umstellung der Ausschreibung für zentral voruntersuchte Flächen auf Gebotskriterien, die in § 51 WindSeeG neu definiert sind. Lage, Zeitpunkt und Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen werden jeweils durch den Flächenentwicklungsplan (FEP) festgelegt.

Die im FEP festgelegten Flächen werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach § 9 ff. WindSeeG voruntersucht. Die Voruntersuchung umfasst Untersuchungen zur Meeresumwelt (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 WindSeeG), die Vorerkundung des Baugrundes (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG), die Untersuchung der Wind- und ozeanographischen Verhältnisse auf der auszuschreibenden Fläche (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 WindSeeG) sowie erforderliche Untersuchungen zur Schifffahrt, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 WindSeeG).

Über das Datenportal werden Untersuchungsergebnisse und Unterlagen der Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Die Bereitstellung dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 50 Satz 2 Nr. 7 WindSeeG.

Weitere Informationen zum Thema Flächenvoruntersuchungen finden Sie auf der BSH-Homepage.

Aktuelle Informationen zu den Offshore-Verfahren finden Sie auf der Plattform Offshore aktuell.

Aktuelles

Revisionen für die Flächen N-9.1, N.9.2 und N-9.3 veröffentlicht

Für die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 wurden am 13.08.2024 Revisionen der Datensätze "Mehrkanalseismik - Ergänzende Daten und Informationen" und "Klassifikationsversuche" ergänzt.

Für die Fläche N-9.1 wurde am 13.08.2024 eine Revision des Datensatzes "Drucksondierungen Rohdaten" ergänzt.

Es handelt sich dabei ausschließlich um Daten, welche bereits vor der Revision über das Datenportal PINTA zugänglich waren und nun zusätzlich in einem anderen Format bereit gestellt werden. Die mit Bekanntmachung der Ausschreibung veröffentlichten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen bleiben unverändert.

Alle aktuellen und vergangenen Veröffentlichungen

Daten der Ausschreibungen nach WindSeeG
Assoziierte Daten zur Flächenvoruntersuchung