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Herausgeber und Anbieter

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

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20305 Hamburg

Telefon: +49 40 3190-0
Fax: +49 40 3190-5000
E-Mail: posteingang@bsh.de

Vertreten durch seinen Präsidenten:
Helge Heegewaldt
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Verantwortlich

Referat O2 - Flächenvoruntersuchung

Rechtliche Hinweise

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Hinweise zur Nutzung dieser Website

Die auf dieser Website zum Download bereitgestellten Dateien stellen die Untersuchungsergebnisse und Unterlagen (nachfolgend: „Daten“) aus der Voruntersuchung dar, welche gemäß § 50 Satz 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) im Rahmen der Ausschreibung einer Fläche durch die BNetzA bekanntzumachen sind. Die Bereitstellung erfolgt hierbei mindestens für den Zeitraum der Ausschreibung, das heißt bis zum jeweiligen Gebotstermin. Eine Fortsetzung der Bereitstellung über diesen Zeitraum hinaus behält sich das BSH vor.

Für einen Überblick über die Voruntersuchung, die einzelnen Untersuchungsmaßnahmen und die Struktur der aus diesen resultierenden Daten wird auf die Information zur Datenbereitstellung verwiesen. Die nachfolgenden Ausführungen dienen der rechtlichen Erläuterung der Datenbereitstellung.

Verwendung der Untersuchungsergebnisse und Unterlagen

Die Bereitstellung der Daten durch das BSH erfolgt zu den in § 9 WindSeeG definierten Verwendungszwecken, das heißt der Ermöglichung der wettbewerblichen Bestimmung der Marktprämie und Verwendung im anschließenden Planfeststellungsverfahren auf der Fläche. Eine Prüfung der bereitgestellten Unterlagen in Bezug auf Geeignetheit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität (zusammenfassend: Qualitätsprüfung) ist soweit erfolgt, wie dies aus den bereitgestellten Berichtsdokumenten ersichtlich ist. Ergänzende Hinweise finden sich in den einzelnen Datensätzen sowie deren Beschreibungen auf der Website des Datenportals. Das BSH stellt daher die Unterlagen und Daten nur für den genannten gesetzlichen Zweck zur Verfügung; für andere als diesen gesetzlichen Zweck („Drittverwendung“) wurden die Daten vom BSH nicht auf Geeignetheit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Eine Drittverwendung darf ausschließlich unter Einhaltung der üblichen Zitiervorgaben erfolgen. Werden bei der Drittverwendung Veränderungen an den Daten vorgenommen, so sind diese kenntlich zu machen, wenn die Daten veröffentlicht oder in anderer Form weiterverbreitet werden. Die Verwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur ausgeschriebenen Fläche ist in jedem Fall beschränkt auf den für diese Fläche bezuschlagten Bieter, § 24 WindSeeG.

Die auf dieser Website dargestellten Texte, Grafiken und Karten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne vorherige Absprache nicht anderweitig genutzt oder veröffentlicht werden.

Das BSH gestattet grundsätzlich nur eine Verlinkung auf vollständige HTML-Seiten (hier: https://pinta.bsh.de). Eine Verlinkung auf Einzelelemente einer Seite („deep link“) ist daher nicht erlaubt und bedarf der vorherigen Zustimmung des BSH.

Gemeinsame Untersuchungen mehrerer Flächen

Die für eine Fläche erhobenen Daten werden in jeweils einem flächenbezogenen Gesamtpaket („Datenpaket“) bereitgestellt. Dieses Datenpaket ist grundsätzlich pro Fläche individuell, mit folgender Ausnahme: Sind Untersuchungen für mehrere Flächen gemeinsam durchgeführt worden, so werden sämtliche Ergebnisse der Untersuchungen in die Datenpakete der gemeinsam untersuchten Flächen eingestellt. Es kann daher sein, dass inhaltlich identische Datensätze oder Berichte in mehreren Datenpaketen (auch jahresübergreifend) bereitgestellt werden.