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Leistungsbeschreibungen

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Leistungsbeschreibungen der Flächenvoruntersuchung

Die zentrale Voruntersuchung erfolgt nach den §§ 10 bis 12 WindSeeG mit dem Ziel, für die Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG den Bietern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots nach § 51 WindSeeG ermöglichen, die Eignung der Flächen festzustellen und einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen.

Im Rahmen der zentralen Voruntersuchung sind Informationen hinsichtlich Meeresumwelt, Baugrund, Ozeanographie und Wind sowie Schifffahrt nach § 10 Abs. 1 WindSeeG zu ermitteln und aufbauend auf den Untersuchungen Berichte zu erstellen. Diese Informationen werden ebenfalls bei der Eignungsprüfung nach § 10 Abs. 2 WindSeeG berücksichtigt.

Die folgenden technischen Leistungsbeschreibungen zeigen die technische Umsetzung der zentralen Voruntersuchung und konkretisieren die Anforderungen nach § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WindSeeG unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und Technik.

Insbesondere sind die technischen Leistungsbeschreibungen Grundlage für die Ermittlung der Datenbasis für

I. die strategische Umweltprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung der Fläche,
II. die OWP-Entwurfsplanung inklusive der Auswahl der Anlagenstandorte sowie
III. die Auswahl und bauliche Vorplanung der Gründung.

Die gestellten Anforderungen an die Datenqualität zielen zudem darauf ab Mehrfachuntersuchungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu vermeiden. Daneben wird eine größtmögliche Wiederverwendbarkeit der Daten im Zuge von späteren Rückbau- und Nachnutzungsmaßnahmen angestrebt.